Kaufvertrag beim Autoverkauf – rechtssicher für beide Seiten
Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt Verkäufer und Käufer. Wir bringen den passenden Vertrag zu jedem Termin mit – transparent, verständlich und ohne Kleingedrucktes.
Warum ein schriftlicher Kaufvertrag wichtig ist
Per Handschlag besiegelt? Sicherlich sieht das Bürgerliche Gesetzbuch nicht zwingend vor, dass ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden muss, wenn ein Auto den Eigentümer wechselt. Aber für beide Seiten gibt der Kaufvertrag mehr Rechtssicherheit.
Denn was passiert, wenn ein Mangel am Fahrzeug festgestellt wird, der bei der Vorführung nicht zu erkennen war? Ein Mangel, den der Verkäufer vielleicht selbst gar nicht kannte. Gut, wenn dann ein schriftlicher Vertrag vorliegt, der die Antwort auf diese Frage genau regelt.
Vor allem beim Barankauf ist es wichtig, dass ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt. Dieser kann dann auch gleich als Quittung eingesetzt werden. Denn ganz ohne Beleg gibt es keinen Nachweis, dass der Verkäufer sein Geld bekommen hat.
Was gehört in einen Kaufvertrag?
Ein ordentlicher Kaufvertrag für ein Fahrzeug sollte alle wichtigen Daten eindeutig festhalten. Dazu gehören:
Fahrzeugdaten
Zunächst muss das Fahrzeug identifiziert werden, damit es keine Missverständnisse darüber gibt, welches Auto verkauft wurde. Das sind diese Angaben:
- Fahrzeug-Identnummer (FIN)
- Bisheriges amtliches Kennzeichen
- Kilometerstand
- Hersteller und Fahrzeugtyp
- Nächste Hauptuntersuchung
- Gegebenenfalls Fahrzeuggestellnummer
Kaufpreis und Zahlungsweise
Weiterhin muss im Kaufvertrag aufgeführt werden, zu welchem Kaufpreis das Fahrzeug veräußert wird und auf welche Weise diese Zahlung zu entrichten ist. Bei Barzahlung sollte der Empfang des Betrags ausdrücklich bestätigt werden.
Übergabe der Dokumente
Der Empfang wichtiger Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Auto stehen, sollte vom Käufer bestätigt werden. Das können sein:
- Zulassungsbescheinigungen (Kfz-Schein und Kfz-Brief)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
- Autoschlüssel sowie vorhandene Zweitschlüssel
- Amtliches Kennzeichen
- Eventuell Stilllegungsbescheinigung
Eigentum und Zubehör
Im Kaufvertrag muss der Verkäufer außerdem erklären, dass das Auto sich mit allem Zubehör und der Zusatzausstattung in seinem uneingeschränkten Eigentum befindet. Das ist besonders wichtig, wenn das Fahrzeug noch finanziert wird – denn dann gehört es bis zur vollständigen Abzahlung der Bank.
Zubehör und Ausstattung sollten ebenfalls im Kaufvertrag aufgeführt werden – etwa Winterreifen, Dachträger, Anhängerkupplung oder ein zweiter Schlüssel. So stimmt die rechtliche Grundlage des Kaufvertrags.
Falls das Fahrzeug noch finanziert ist, übernehmen wir die Bankablösung für Sie. Der offene Betrag wird direkt mit der Bank verrechnet, der Restbetrag geht an Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Unfallschäden: Was Sie angeben müssen
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung dürfen dem Käufer geringfügige Unfallschäden nicht verschwiegen werden, wenn sie dem Verkäufer bekannt sind oder bekannt sein müssten. Verschweigt der Verkäufer solche Details bewusst, kann dies als arglistige Täuschung interpretiert werden.
Das sollte Sie aber nicht dazu verleiten, einen Unfall beim Verkauf zu verheimlichen – im Gegenteil: Legen Sie alle Fakten auf den Tisch, dann bleiben Sie als Autoverkäufer glaubwürdig und ein fairer Partner. Der formelle Restwert eines Unfallwagens fällt geringer aus als bei einem unfallfreien Fahrzeug – aber das bedeutet nicht, dass ein Unfallwagen nicht noch einen guten Preis erzielen kann.
Im Kaufvertrag sollten bekannte Unfallschäden deshalb ausdrücklich dokumentiert werden. Auch das schützt Sie als Verkäufer vor späteren Ansprüchen.
Wir bringen den Kaufvertrag mit
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über Autoankauf Berlin verkaufen, bringen wir den passenden Kaufvertrag schon mit. Sie können sich dann Zeit nehmen, den Vertrag genau zu studieren, um sicherzugehen, dass Sie Ihr Fahrzeug bequem und ohne Risiko verkaufen.
Unser Vertrag ist verständlich formuliert, ohne versteckte Klauseln und ohne Kleingedrucktes. Viele andere Autoverkäufer bauen in ihre Verträge im Kleingedruckten endlose Haftungsklauseln ein – wir verzichten ganz auf solche Winkelzüge. Wir kaufen Ihr Auto in Berlin und Brandenburg wie gesehen von Ihnen privat.
Das bedeutet für Sie konkret: Sie müssen nicht befürchten, dass wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Autoankauf für Mängel oder Schäden in Haftung nehmen. Auf Sie fällt kein Gewährleistungsanspruch an. Genau das ist unser Verständnis von Seriosität.
Häufige Fragen zum Kaufvertrag
Ist ein schriftlicher Kaufvertrag Pflicht?
Nein, das Gesetz schreibt keinen schriftlichen Vertrag vor. Für beide Seiten gibt er aber deutlich mehr Rechtssicherheit – besonders, wenn später Fragen zu Mängeln oder Unfallschäden auftauchen.
Kann ich den Kaufvertrag vorher lesen?
Ja. Wir bringen den Vertrag zum Besichtigungstermin mit und lassen Ihnen Zeit, ihn in Ruhe zu studieren. Erst wenn Sie einverstanden sind, wird unterschrieben.
Was passiert, wenn das Auto noch finanziert ist?
Wir übernehmen die Bankablösung. Der offene Betrag wird direkt mit der Bank verrechnet, der Restbetrag geht an Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Muss ich Unfallschäden angeben?
Ja. Bekannte Unfallschäden müssen im Kaufvertrag angegeben werden. Verschweigen kann als arglistige Täuschung gewertet werden – das sollten Sie in jedem Fall vermeiden.
Bekomme ich eine Kopie des Vertrags?
Ja, selbstverständlich. Sie erhalten ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar – gleichzeitig dient der Vertrag als Quittung für Ihre Zahlung.
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